[1868] Der Êrbschatzmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter, der seiner Stiftung nach die Aufsicht über den Schatz seines Lehensherren führet. S. Schatzmeister. Die Erbschatzmeister des H. R. Reiches, welches die Grafen von Sinzendorf sind, sind dem Erzschatzmeister untergeordnet. S. dieses Wort.