[572] Genüglich, adj. et adv. 1) Zur Genüge, genugsam, hinlänglich. Die Sache ist durch Zeugen genüglich erwiesen worden.
Der noch in gutem Land in seinem Schatten saß
Und sein genüglich Brot mit süßem Frieden aß,
Logau.
2) * Angenehm, Vergnügen erweckend, im Oberdeutschen. Ein genügliches Wetter, ein genüglicher Ort. Genüglich wohnen, leben. Das Nieders. genöglik wird eben so gebraucht. Daher im Oberdeutschen die Genüglichkeit, die Annehmlichkeit, das Vergnügen.