[587]Der Geríchts-Dirếctor, des -s, plur. die -Directoren, ein Nahme, welchen in einigen ansehnlichen Gerichten der Gerichtshalter oder Gerichtsverwalter führet, der das Recht im Nahmen des Gerichtsherren spricht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.