Jagd, die

[1410] Die Jāgd, plur. die -en, von dem Zeitworte jagen. 1. Die Handlung des Jagens oder Verfolgens; ohne Plural, außer zuweilen von mehrern Handlungen dieser Art. 1) In der weitesten Bedeutung, wo es außer dem zusammen gesetzten Nachjagd nur noch in der R.A. üblich ist, Jagd auf etwas machen, es verfolgen. Im Niederdeutschen sagt man dieses von allen Arten des Verfolgens. Jagd auf Diebe, auf Räuber machen. Der Hund macht Jagd auf den Hasen. Im Hochdeutschen ist es von einem Schiffe am üblichsten, wenn dasselbe oder dessen Befehlshaber ein anderes Schiff verfolget. Der Kaper machte Jagd auf das Schiff. Franz. donner la chasse. Figürlich, besonders im Niedersächsischen, Lärmen, Zank, Streit. Was habt ihr da für eine Jagd? Das war eine Jagd! Und nach[1410] einer noch weitern Figur, auch lärmende, schwärmende Personen; ein Heer. Da kommt die ganze Jagd her. Eine Jagd Kinder haben, eine Menge. 2) In engerer Bedeutung, das Verfolgen und Tödten wilder Thiere, besonders so fern solches vermittelst der Hunde geschiehet. (a) Eigentlich. Auf die Jagd gehen, reiten, fahren. Auf der Jagd seyn. Von der Jagd kommen. Eine Jagd halten, besser, anstellen. Von der Jagd leben. Sich mit der Jagd belustigen. Die Bärenjagd, Hasenjagd, Wolfsjagd u.s.f. Die Parforce-Jagd, wo ein Thier zu Tode gehetzet wird; schon im Theuerdanke das Fortz-Gejeyd. Die Jäger gebrauchen statt dieses Wortes auch häufig den Infinitiv des Zeitwortes jagen. Ein Jagen anstellen. (b) Figürlich. (α) Die Kunst, wilde Thiere regelmäßig zu verfolgen und zu tödten; die Jagdkunst, und noch häufiger die Jägerey. Sich auf die Jagd legen, sich der Jagd widmen. Die Jagd verstehen. (β) Das Recht, wilde Thiere in einem gewissen Bezirke zu verfolgen und zu tödten; die Jagdgerechtigkeit, das Jagdrecht, der Wildbann. Die Jagd haben, besitzen. Jemanden mit der Jagd belehnen. Die Jagd verpachten, verkaufen, verschenken. Die hohe Jagd, das Recht Hirsche, Auerhähne u.s.f. zu jagen. Die Mitteljagd, das Recht auf Rehe und wilde Schweine zu jagen, welche in andern Gegenden mit zur hohen Jagd gerechnet werden. Die niedere Jagd, wozu alles übrige Wildbret gehöret. In engerer Bedeutung ist unter dem Worte Jagd, wenn es in Lehenbriefen ohne allen Beysatz stehet, die niedere Jagd zu verstehen. 2. Was gejaget wird; gleichfalls ohne Plural. In dieser Bedeutung pflegen nur die Jäger das Wildbret mit dem Worte Jagd collective zu belegen. Was hat es, oder was gibt es für Jagd auf diesem Revier? Antw. hohe Jagd, niedere Jagd, Feldjagd, Wasserjagd. 3. Wo gejaget wird, der Jagdbezirk; gleichfalls am häufigsten bey den Jägern. Die Jagden verpachten. 4. Eine Art schneller Schiffe, S. Jacht.

Anm. Im Oberdeutschen das Jaid, das Gejaid, das Gejaider, bey dem Opitz das Gejägt, im Nieders. Dän. und Schwed. Jagt. Die Hochdeutschen sprechen das a in diesem Worte gedehnt, die Niederdeutschen aber geschärft, daher die folgenden weichen Consonanten auch bey ihnen in die ähnlichen härtern übergehen, Jácht; und zwar nach eben derselben Analogie, nach welcher aus schlāgen, Schlácht, aus trāgen, Trácht, aus mȫgen, Macht u.s.f. werden. An den Höfen hat man eine Menge Personen und Sachen, welche sich auf die Jagd beziehen, und hier nicht angeführt werden dürfen, weil sie sich von selbst verstehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1410-1411.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: