[2133] Die Lungenprobe, plur. die -n, in den Gerichten, eine mit der Lunge eines neu gebornen Kindes angestellte Probe, indem man sie in ein Gefäß mit Wasser wirft, um aus ihrem Schwimmen oder Untersinken zu erkennen, ob das Kind todt zur Welt gekommen, oder außer dem Leibe seiner Mutter schon Athem geschöpfet habe.