Macherlohn, das

[7] Das Mácherlōhn, des -es, plur. inus. der Lohn, welchen man einem andern für das Machen, d.i. für die Hervorbringung eines Werkes, und figürlich auch für die Verursachung einer Veränderung bezahlet. Gemeiniglich nur in solchen Fällen, wo man den Lohn nicht tageweise, sondern stückweise bezahlet, ingleichen von der Arbeit, besonders der Handarbeit allein, mit Ausschließung der zu dem Werke nöthigen Materialien. So bekommen der Schneider für die Verfertigung eines Kleides, und andere Handwerker für die Verfertigung anderer Arbeiten Macherlohn. Ich will ihnen das Macherlohn doppelt bezahlen, Gell. Im Oberdeutschen der Macherlohn, S. Lohn. Es ist unmittelbar von dem Hauptworte Macher gebildet, wie man auch sagt Schneiderlohn, Arbeiterlohn, Tischerlohn u.s.f. Von dem Zeitworte machen müßte es Machlohn heißen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 7.
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