[108] Die Matrīkel, plur. die -n, aus dem Latein. Matricula, ein feyerliches schriftliches Verzeichniß einzelner Personen Einer Art. Dahin gehöret die Reichs-Matrikel, das Verzeichniß aller Stände des Reiches nach ihrer Ordnng und ihrem Vermögen; die Studenten-Matrikel, das Buch, worein die Studenten bey ihrer Aufnahme als Bürger der Universität verzeichnet werden; die Kirchen- oder Pfarr-Matrikel, das Verzeichniß der Eingepfarrten einer Kirche, ingleichen der Getauften, Gestorbenen und Getrauten u.s.f. Daher das Zeitwort immatriculiren, in die Matrikel einschreiben, der Matriculār-Anschlag, in dem Deutschen Staatsrechte, dasjenige, was ein Reichsstand vermöge der[108] Reichs-Matrikel zu dem allgemeinen Bedürfnissen des Reiches beyzutragen hat u.s.f.