[7] Matrikel, 1) so v.w. Matricula; 2) Verzeichniß der bei einer Pfarrei befindlichen Einkünfte; 3) so v.w. Reichsmatrikel; 4) (M. des Deutschen Bundes), Verzeichniß der Geldbeiträge u. Mannschaften, welche jeder Bundesstaat zu Bundeszwecken zu leisten hat; 5) Verzeichniß, in welches neu aufgenommene Studenten eingetragen (immatriculirt) werden; 6) Attest, wodurch Einem bezeugt wird, in ein solches Verzeichniß eingetragen zu sein; 7) Musterrolle der Soldaten.