[225] Die Mißhandlung, plur. die -en, das Verbale des vorigen Zeitwortes. 1) In dessen mittlern Bedeutung, eine jede, dem Gesetze zuwider laufende Handlung, wo es im weitesten Verstande nur im theologischen Verstande gebraucht wird, von Handlungen wider menschliche Gesetze aber nur von groben Übertretungen derselben üblich ist, ohne eben den harten Nebenbegriff des Wortes Missethat zu haben. 2) In dessen thätigen Bedeutung, eine jede thätige Beschimpfung eines andern.