[265] Die Monarchīe, (dreysylbig,) plur. die -n, (viersylbig,) aus dem Griech. und Latein. Monarchia. 1) Diejenige Regierungsform eines Reiches, nach welcher die oberste Gewalt nur einer einzigen Person anvertrauet ist, zum Unterschiede von der Aristokratie und Demokratie; ohne Plural. Schwed. Enwälde, Alleingewalt, im Angels. Anuuald. Noch häufiger aber, 2) ein Reich, in welchem die oberste Gewalt einem einzigen aufgetragen ist; zum Unterschiede von einer Republik. Eigentlich und im engsten Verstande, wenn dieser einzige in deren Ausübung unumschränkt, d.i. auf keine merkliche Art eingeschränkt ist; in welchem Verstande nur Frankreich, Spanien, Dänemark, die Portugiesischen Staaten und noch einige andere Reiche Monarchien sind. In weiterer Bedeutung aber werden auch solche Reiche, in welchem die von einem einzigen bekleidete oberste Gewalt auf mancherley Art eingeschränket ist, wie das ehemahlige Pohlen, vor kurzem noch Schweden, Großbritannien u.s.f. Monarchien genannt.
Brockhaus-1809: Die Monarchie · Die Persische Monarchie
Brockhaus-1837: Sardinische Monarchie · Monarchie
Brockhaus-1911: Österreichisch-Ungarische Monarchie · Monarchie
Kirchner-Michaelis-1907: Monarchie
Meyers-1905: Sardinische Monarchie · Österreichisch-Ungarische Monarchie · Monarchīe
Pierer-1857: Sardinische Monarchie [3] · Schwedische Monarchie · Sardinische Monarchie [2] · Monarchie · Sardinische Monarchie [1]