[533] Die Nothtaufe, plur. die -n, die Taufe, welche einem Kinde im Falle der Noth, d.i. in einer augenscheinlichen Lebensgefahr, ohne die sonst üblichen äußern Feyerlichkeiten ertheilet wird, besonders so fern sie von weltlichen Personen verrichtet wird; im Oberd. die Sachtaufe, Jähtaufe, und, und so fern sie auch von Weibern verrichtet werden kann, die Frauentaufe.