Receß, der

[990] Der Recếß, des -sses, plur. die -sse, aus dem Lat. Recessus. 1) Ein schriftlicher Vergleich, worin sich zwey oder mehrere Personen über eine streitige Sache vergleichen; der Vergleich, Vertrag. Der Haupt-Receß, Neben-Receß, Erb-Receß, Gränz-Receß u.s.f. Daher recessiren, sich vermittelst eines Recesses vergleichen. 2) In den Gerichten einiger Gegenden wird der mündliche Vortrag eines Advocaten vor Gerichte der Receß genannt; welchen Nahmen denn auch ein kurzer, schriftlicher Aufsatz bekommt, welcher anstatt dieses mündlichen Vortrages bey Gerichte eingegeben wird, und seine vorgeschriebene Länge und Form hat. 3) Auch der Rückstand, d.i. die versäumte Zahlung einer schuldigen Summe, und diese Summe selbst wird zuweilen der Receß genannt. Im Recesse seyn, im Rückstande. Im Bergbaue bauet eine Zeche den Receß ab, wenn der ihrem Baue gethane Vorschuß von ihrem Ertrage bezahlet werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 990.
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