Rente, die

[1087] Die Rênte, plur. inus. noch häufiger aber im Plural allein, die Renten, ohne Singular, die Einkünfte, dasjenige, was einkommt, besonders von Grundstücken und Capitalien. Getreide-Renten, Getreidezinsen. Besonders im Gelde, wo es theils von den obrigkeitlichen Einkünften in Gelde gebraucht wird. Daß man aus des Königs Gütern von den Renten jenseit des Wassers nehme u.s.f. Esr. 6, 8. Daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Kap. 7, 34.[1087] In welchem Verstande es doch nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist. Theils auch von den Zinsen eines Capitales; doch nur noch in einigen R.A. Von seinen Renten leben, von seinen Interessen. Ein Capital auf Renten legen. Leib-Renten, hohe Zinsen von einem Capital, welche man nur auf Lebenszeit ziehet. In einigen Gegenden wird auch eine Anstalt, wo landesfürstliche Einkünfte eingenommen werden, die Rent und Rente genannt. Von dieser Art ist die Rent zu Lohnek, welche ein Churmainzisches Zollamt am Rheine ist, welches aus einem Rent-Präsidenten, einem Directore, einem Rentmeister, sieben Rent-Officianten, u.s.f. bestehet.

Anm. Im Nieders. gleichfalls Rente, im Engl. Rent, im Wallis. Rhent, im Schwed. Ränta, im Span. Renta; ohne Zweifel insgesammt aus dem Franz. Rente und Ital. Rendita, welche wieder von rendre und rendere abstammen; wenn nicht vielmehr das noch bey dem Ottfried befindliche rinan, kommen, (S. Rennen Anm.) das Stammwort von allen ist, so daß es mit Einkünfte gleichbedeutend seyn würde. Das Nieders. Rente, Zerbrechung, gehöret mit unserm trennen zu dem Angels. rendan, schneiden, brechen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087-1088.
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