Servitut, die

[61] Die Servitūt, plur. die -en, in den Rechten, eine Gerechtigkeit, welche dem einen in und an dem Grundstücke des andern zustehet, da sie denn in Ansehung dieses Grundstückes und ihres Besitzers eine Servitut, in Ansehung dessen, der sie ausübet, eine Gerechtigkeit ist. Aus dem Lat. Servitus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 61.
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