[574]Die Theilbarkeit, plur. car. das Abstractum des vorigen Wortes, die Eigenschaft eines Dinges, da es theilbar ist; im Gegensatze der Untheilbarkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 574.