[1340]Das Wahlrêcht, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder einzelnen Rechten, die -e, das Recht, die Befugniß, zu wählen. Das Wahlrecht haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1340.