[1535] Wiederkaufen, verb. regul. act. eine verkaufte Sache wieder an sich kaufen. In einigen Oberdeutschen Gegenden hat dieses Verbum eine andere, im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung, denn da ist es so viel, als eine aufgekaufte Waare im Einzelnen wieder verkaufen, höken, daher im Logau ein Wiederkäufler so viel als ein Höke ist.