Obligat

[285] Obligat, (Ital. obligato) heißt in der Musik bei gewissen Tonstücken, welche für mehrere Instrumente gesetzt sind, eine Stimme, welche nicht bloß zur Begleitung einer andern dient, sondern mit der Hauptstimme so verbunden ist, daß sie einen Theil des Gesangs oder der Melodie führt, und ohne das Stück zu verstümmeln gar nicht weggelassen werden kann. Gemeiniglich wird es auch schon auf dem Titel eines Tonstücks bei demjenigen Instrumente angemerkt, welches dergleichen Partien hat, z. B. Violino – Flauto obligato etc.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 285.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: