Der Intendant

[477] Der Intendant (a. d. Lat.) heißt ein Aufseher, Oberaufseher über irgend ein öffentliches Institut, von dessen Leitung das Ganze abhängt.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 477.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: