Moratorium

[75] Moratorium (ein Anstands- oder eiserner Brief) heißt eine gewisse Begnadigung, wodurch ein Unterthan, der wider Verschulden in Abfall seiner Nahrung gekommen, die Erlaubniß erhält, daß er binnen einer gewissen Zeit (man pflegt immer 5 Jahre zu bestimmen) von seinen Gläubigern nicht zur Zahlung gezwungen werden kann.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 75.
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