[305] Die Quarantaine (Contumaz) heißen diejenigen 40 Tage, binnen welchen ein Fremder, der aus einer wegen ansteckender Krankheiten verdächtigen Gegend kommt, sich an einem bestimmten Orte, Hause oder dergl. aufhalten muß, bis er an den verlangten Ort eingelassen wird, damit man unterdessen wahrnehmen kann, ob die Krankheit sich wirklich an ihm äußere oder nicht. Bisweilen wird sie auch auf weniger Tage gesetzt, heißt aber dennoch Quarantaine: sie wird gegen einzelne Personen eben sowol als gegen ganze Schiffe beobachtet; besonders aber müssen in den [305] Häfen von Venedig, Livorno u. m. alle Schiffe, welche über See aus Morea und der Levante kommen, sie mögen nun wegen der Pest verdächtig sein oder nicht, jene Quarantaine halten.