[373] Statutarisch dasjenige, was zu Folge der Staturen eines Orts gesetz- oder verordnungsmäßig ist, oder Einem gebührt und zukommt; z. B. die statutarische Portion, d. h. ein gewisser durch Statuten bestimmter Erbtheil, den eine Wittwe von des Mannes Verlassenschaft erhält.