Statutārisch

[870] Statutārisch (lat.), was durch Statuten (Satzungen) festgesetzt ist; daher statutarische Portion, hieß ehemals der durch Statutarrecht festgesetzte Erbteil, den eine Witwe von der Verlassenschaft des Mannes erhält.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 870.
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