Ritterpferde

[716] Ritterpferde. Während des Mittelalters waren die Ritterschaft des deutschen Reichs und die freien Vasallen durch die Lehnsverfassung verpflichtet, dem Reichsoberhaupte, oder wenn sie zunächst Lehnsleute eines Reichsvasallen waren, diesem Kriegsdienste mit einer Mannschaft von gewisser Stärke zu leisten, für welche der Begriff Ritterpferd gleichsam das Maß abgab. Es hatte dann einer mehr, der [716] andere weniger Ritterpferde zu stellen und als bei veränderter Einrichtung des Heerwesens die unter jenem Namen wirklich gestellten Leute und Pferde in einen Geldbeitrag verwandelt wurden, verblieb dieser von den Besitzern der Rittergüter zu tragenden Steuer zum Theil bis auf die Gegenwart derselbe Name.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 716-717.
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