Akzessionsvertrag

[31] Akzessionsvertrag, im Völkerrecht der Anschluß eines Staates an ein Vertragsverhältnis anderer Staaten; auch die Vereinbarung, wodurch ein Staat an einen andern die wesentlichsten Regierungsrechte (ohne Einverleibung oder Personalunion) abtritt (so Waldeck an Preußen 18. Juli 1867).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 31.
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