[49] Altenheime, Altersversorgungsanstalten, Anstalten zur Aufnahme und lebenslänglichen Versorgung von unbemittelten Personen gegen ein Eíntrittsgeld oder ohne jegliche Gegenleistung, bestehen in Deutschland für Angehörige einzelner Berufs- und Gesellschaftsklassen (Adlige, Offiziere, Schriftsteller, Schauspieler, Musiker, Krankenpflegerinnen, Kaufleute) und deren Hinterbliebene (Pfarrers-, Lehrers-, Offizierstöchter, Musiker-, Beamtenwitwen) sowie für Arbeiter (s. Invalidenheime).