Altenheime

[49] Altenheime, Altersversorgungsanstalten, Anstalten zur Aufnahme und lebenslänglichen Versorgung von unbemittelten Personen gegen ein Eíntrittsgeld oder ohne jegliche Gegenleistung, bestehen in Deutschland für Angehörige einzelner Berufs- und Gesellschaftsklassen (Adlige, Offiziere, Schriftsteller, Schauspieler, Musiker, Krankenpflegerinnen, Kaufleute) und deren Hinterbliebene (Pfarrers-, Lehrers-, Offizierstöchter, Musiker-, Beamtenwitwen) sowie für Arbeiter (s. Invalidenheime).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 49.
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