[80]Apanage (frz., spr. -nahsch'; lat. apanagĭum), die zum standesmäßigen Unterhalt von nachgeborenen männlichen Mitgliedern regierender Häuser ausgesetzte Dotation.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 80.