Barbier

[151] Barbier, Gewerbtreibender, der rasiert, Haare schneidet, Perücken macht, auch nach Ablegung einer Prüfung die Berechtigung zur Ausübung der kleinen Chirurgie erlangen, sowie als Heilgehilfe und Fleischbeschauer tätig sein kann. Der »Bund deutscher Barbier-, Friseur- und Perückenmacherinnungen« umfaßt 336 Innungen mit 31.502 Mitgliedern, besitzt 161 Fachschulen. An manchen Orten gibt es auch noch besondere Friseur- und Perückenmacherinnungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 151.
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