[174]Beichtstuhl, in der kath. Kirche der meist dreiteilige, auf der einen oder auf beiden Seiten mit einem vergitterten Fensterchen (Sprechgitter) versehene Stuhl, der für die Abhaltung der Ohrenbeichte bestimmt ist [Abb. 187].
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.