Belagerungszustand

[176] Belagerungszustand, Belagerungsstand (frz. état de siège), der Zustand, währenddessen der Militärbehörde eine erweiterte Machtbefugnis eingeräumt wird, die bis zur Suspension der bürgerlichen Gerichte und Stellung aller Einwohner unter Militärgerichtsbarkeit gehen kann; tritt in Festungen bei der Wahrscheinlichkeit eines feindlichen Angriffs, in Städten und Provinzen beim Ausbruch eines Aufruhrs und in größern Gebieten während eines Krieges ein, wird aber bisweilen auch im Frieden verhängt zur Unschädlichmachung gemeingefährlicher Zustände, so der sog. Kleine B. auf Grund des Sozialistengesetzes vom 21. Okt. 1878 über mehrere Städte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 176.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: