[181]Benefiziāl (lat.), auf Pfründen oder Lehen bezüglich; Benefizialerbe, ein Erbe, der die Erbschaft nur als Neutrum mit dem Beneficium inventarii antritt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 181.