Bestellgebühr

[195] Bestellgebühr für Postsendungen bei ihrer Aushändigung; so für gewöhnliche Pakete bei Postämtern 1. Klasse bis 5 kg 10 Pf, schwerere 15 Pf, in größern Städten 15 bez. 20 Pf, bei den übrigen Postanstalten 5 Pf bez. 10 Pf; im Landbestellbezirk bis 21/2 kg 10 Pf, schwerere 20 Pf; für Postanweisungen 5 Pf, bei Landbestellung 10 Pf; für Geldbriefe bis 1500 M 5 Pf, bis 3000 M 10 Pf, über 3000 M 20 Pf. Die B. für Zeitungen beträgt monatlich: bei einmal wöchentlicher Bestellung 4 Pf, zweimal 6, dreimal 8, viermal 10, fünfmal 12, sechs- und siebenmal 14, achtmal 16, neunmal 18, zehnmal 20, elfmal 22, zwölf- bis vierzehnmal 24, fünfzehnmal 26, sechzehnmal 28, siebzehnmal 30, achtzehn- bis einundzwanzigmal 32, zweiundzwanzigmal 34, dreiundzwanzigmal 36, vier-bis achtundzwanzigmal 38 Pf.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 195.
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