Bezirkskommando

[200] Bezirkskommando, in Deutschland die Kommandobehörde eines Landwehrbezirks, der das Ersatzgeschäft, die Kontrolle der Wehrpflichtigen, deren Einberufung im Mobilmachungsfalle und zu Übungen und die Aufbewahrung der Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke obliegt. An der Spitze steht ein inaktiver Stabsoffizier, der Bezirkskommandeur, dem ein aktiver Offizier als Bezirksadjutant und nach Bedarf Stabsoffiziere, Hauptleute (Bezirksoffiziere) und ein Sanitätsoffizier unterstellt sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 200.
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