[807] Bezirkskommando (früher Landwehrbezirkskommando), dem Generalkommando unterstellte militärische Behörde, die in Verbindung mit bürgerlichen Behörden (Landrat) das Ersatzgeschäft (s. Ersatzwesen), d. h. die Musterung, besorgt. Ferner liegt dem B. ob: die Kontrolle der Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes (s. d.), die Einberufung und Gestellung derselben bei den Übungen und bei der Mobilmachung, die Aufbewahrung der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke der Landwehr und Feldreservebataillone. Der Bezirkskommandeur ist in der Regel ein inaktiver Stabsoffizier (Major, Oberstleutnant), für Berlin und einige Provinzialhauptstädte fungieren aktive Obersten in diesen Stellungen; dem Bezirkskommandeur ist ein aktiver Leutnant als Bezirksadjutant und mehrere Bezirks- und Kontrolloffiziere zugeteilt. Aus diesen und den sämtlichen Reserve- und Landwehroffizieren des Bezirkskommandos besteht das zuständige Ehrengericht, und durch sie geschieht die Wahl der Reserveoffiziersaspiranten zum Reserveoffizier. Für das Kontrollgeschäft gliedern sich die Landwehrbezirke in Kontrollbezirke mit Hauptmeldeämtern und Meldeämtern, denen Bezirksoffiziere und Kontrolloffiziere vorstehen. (Ersatzbezirk s. Ersatzwesen.) In Österreich-Ungarn hat man für jedes Infanterieregiment ein Ergänzungsbezirkskommando, bei Jägern etc. Ersatzbataillons-Cadre, bei der Kavallerie Ersatz-Cadre. Vgl. Freytag, Organisation und Dienstbetrieb eines Bezirkskommandos (Berl. 1901); v. Roques, Stellung und Tätigkeit des Bezirksoffiziers (Leipz. 1902).