[264] Bremse, Vorrichtung zur Verlangsamung oder gänzlichen Aufhebung der Bewegung einer Maschine oder eines Wagens durch Vermehrung der Reibung zwischen einem Rad der Maschine (des Wagens) und einem darauf schleifenden Stahlband (Bremsband; Band- oder Gurt-B.) oder Seil (Seil-B., s. Lemoinbremse) oder Klotz (Bremsbacken, Backen-B.) aus Holz oder Gußeisen. (S. auch Eisenbahnbremsen.)