Buchmacherei

[282] Buchmacherei (engl. book-making), bei Wettrennen übliche Art zu wetten, indem ein die Wetten in eine Liste notierender Unternehmer (Buchmacher, book-maker) die auf die einzelnen Pferde gelegten Wetten (»odds«) öffentlich ausbietet; nach Reichsgerichtserkenntnis vom 29. April 1882 als Glücksspiel verboten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 282.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: