Durchlaucht

[471] Durchlaucht (lat. Serenĭtas oder Serenissĭmus), in Deutschland seit 1375 Prädikat der Kurfürsten, später auch anderer altfürstl. Häuser, worauf sich die Kurfürsten Durchlauchtigste nannten. Nach Auflösung des Reichs wurde durch die Bundesbeschlüsse vom 18. Aug. 1825 und 12. März 1829 den souveränen Fürsten und den Häuptern der mediatisierten fürstl. Familien der Titel D. zuerkannt, später aber auch erbländischen, nicht zum Reichsfürstenstand gehörigen Fürsten verliehen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 471.
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