[493] Eisenbahnwesen, alle Maßnahmen zum Bau, Betrieb und zur Verwaltung der Eisenbahnen (s.d.). Der Eisenbahnbau umfaßt die Vermessung der Eisenbahnlinien, die Aufschüttung der Eisenbahndämme, Herstellung der Einschnitte, Tunnels und Brücken, Legen der Gleise, Errichtung der Bahnhöfe und deren Betriebsanlagen (Rangiergleise, Drehscheiben, Schiebebühnen, Lokomotivschuppen, Reparaturwerkstätten u.a.), der Signaleinrichtungen, Weichen und deren Stellvorrichtungen, Schranken etc. Der Betrieb besteht im Zusammensetzen der Züge, Freihalten der Strecken durch Blocksignale, Weichenstellen, Schalter- und Bahnsteigdienst, Ein- und Umladen der Güter etc. Die Verwaltung (s. Eisenbahnbehörden) befaßt sich mit Aufstellung der Fahrpläne, Berechnung der Personen- und Gütertarife, Einnahmen und Ausgaben etc. Tafel Eisenbahnwesen I zeigt in Fig. 1-5 die Hauptentwicklungsstadien des E., in Fig. 6-10 die außergewöhnlichen Eisenbahnsysteme, Tafel II größere Bahnhofsanlagen und die außergewöhnlichen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen bei den höchsten Fahrgeschwindigkeiten.