[492] Eisenbahnbehörden. Aufsichtsbehörde im Deutschen Reiche das Reichseisenbahnamt (s.d.); Landeseisenbahnverwaltungsbehörden in den einzelnen Bundesstaaten meist eine (General-) oder mehrere Direktionen (in Preußen 21) unter dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten; unter ihnen Betriebs-, Maschinen-, Telegraphen-, Verkehrsinspektionen.