Errungenschaft

[531] Errungenschaft, Erkoberung, im ehelichen Güterrecht der Erwerb der Ehegatten während der Ehe, bes. die Früchte des Vermögens, der Arbeitsverdienst etc., woran in der Regel den Ehegatten gemeinschaftliches Eigentum (Errungenschaftsgemeinschaft) zusteht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 531.
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