[549] Exterritoriāl (lat.), ausländisch, fremd, den Landesgesetzen nicht unterworfen; Exterritorialität, das völkerrechtliche Privilegium gewisser Personen (Monarchen nebst Gefolge, Gesandten nebst Familie und Dienerschaft), der Staatsgewalt des Staates, in dem sie sich aufhalten, nicht unterworfen zu sein; Kriegsschiffe haben überall Exterritorialität, Kauffahrteischiffe noch in einzelnen Staaten.