[575] Feuerungsanlagen, Einrichtungen, in denen durch Verbrennung von Heizmaterialien Wärme entwickelt und auf andere Körper übertragen wird; dienen zur Temperaturerhöhung zum Zwecke der Heizung (s.d.), zur Änderung der physik. Beschaffenheit von Körpern (Glüh-, Schweiß-, Schmelzöfen, Verdampfapparate u.a.), zur Trennung von Körpern (Trocken-, Eindampfapparate u.a.), endlich zur chem. Umsetzung von Körpern (Hochöfen, Röstöfen, Zementieröfen u.a.). Entweder wird die Hitze des glühenden Brennstoffs selbst verwertet (Glutöfen) oder die der Flamme und Heizgase (Flammöfen); wird das Arbeitsgut in Gefäße eingeschlossen, wo es vor der direkten Einwirkung des Brennmaterials und der Heizgase geschützt ist, so heißt der Ofen Gefäßofen (Tiegelschmelzöfen, Retortenöfen, Dampfkessel u.a.). Am besten wird das Brennmaterial bei den Gasfeuerungen (s.d.) ausgenutzt. Über F. der Dampfkessel s. Tafel: Dampfkessel.