Gebühren

[651] Gebühren, die Vergütung für besondere Dienstleistungen, die der Zahlende veranlaßt hat, sofern die Leistung nicht einen rein privatrechtlichen Charakter hat; darunter fallen Abgaben an den Staat für Inanspruchnahme der Tätigkeit seiner Organe, Zahlungen an den Rechtsanwalt, Notar, Gerichtsvollzieher, Zeugen etc. für ihre Mühewaltung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 651.
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