[651] Gebühren, die Vergütung für besondere Dienstleistungen, die der Zahlende veranlaßt hat, sofern die Leistung nicht einen rein privatrechtlichen Charakter hat; darunter fallen Abgaben an den Staat für Inanspruchnahme der Tätigkeit seiner Organe, Zahlungen an den Rechtsanwalt, Notar, Gerichtsvollzieher, Zeugen etc. für ihre Mühewaltung.