[652] Gefängniswesen, die Einrichtung der auf Bewahrung gefangener Personen berechneten staatlichen Anstalten. Es kommen drei Arten von Haftanstalten in Betracht: 1) Schuldgefängnisse (in Deutschland weggefallen), 2) Sicherheits- und Untersuchungsgefängnisse, 3) Strafgefängnisse. Für letztere sind bes. in neuerer Zeit zur Anwendung gelangt: das Pennsylvanische oder Isolierhaftsystem, das Auburnsche oder Schweigsystem (die Gefangenen sind nur während der Nacht getrennt und arbeiten am Tage gemeinschaftlich unter strengstem Schweigen) und das Irische oder bedingte Beurlaubungssystem (die Gefangenen werden zuerst in Einzelhaft, dann in gemeinschaftlicher Zwangsarbeit beschäftigt und können bei guter Führung nach Verbüßung von 3/4 ihrer Strafe widerruflich entlassen werden). Das Assoziationssystem (Gemeinschaftshaft) sucht man wegen der vielen aus ihm entspringenden Nachteile immer mehr zu beseitigen.[652] – Behufs Anregungen zu Besserungen im G. fanden seit 1872 eine Reihe von internationalen Gefängniskongressen statt. – Vgl. Krohne (1889), Quanter (1905), Wulff, »Die Gefängnisse in Preußen« (2. Aufl. 1900), Marcovich, »Das G. in Österreich« (1899).