Gewerbevereine

[678] Gewerbevereine, freie Vereinigungen von Gewerbtreibenden eines Ortes zur gemeinsamen Beratung und Förderung der gewerblichen Interessen; bilden eine zweckmäßige Ergänzung der amtlichen Gewerbekammern (s.d.), seit 1891 in dem Verband deutscher G. vereinigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 678.
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