[726]Großgemeinden, in Ungarn seit 1891 die Marktflecken und Dörfer mit Gemeindenotariatsamt; Kleingemeinden, die einem Kreisnotariatsamt zugeteilten Gemeinden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 726.