Handgelöbnis

[756] Handgelöbnis, in Österreich Sicherheit, gegen welche ein Angeschuldigter aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann; nur bei leichten Vergehen zulässig.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 756.
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