[756]Handgelöbnis, in Österreich Sicherheit, gegen welche ein Angeschuldigter aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann; nur bei leichten Vergehen zulässig.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 756.