[858] Infallībel (neulat.), unfehlbar; Infallibilität, Unfehlbarkeit in Sachen des Glaubens und der Sitten, in frühester Zeit der kath. Kirche, seit dem 4. Jahrh. den Konzilien beigelegt, später bes. nach Thomas' von Aquino Begründung und nach der Theorie der Jesuiten für die Päpste in Anspruch genommen, aber erst durch das Vatikanische Konzil 18. Juli 1870 als Infallibilität des Papstes zum Dogma erhoben. Ifallibilíst, Anhänger des Unfehlbarkeitsdogmas. – Vgl. Langen (4 Bde., 1871-76).