[862] Innung, früher s.v.w. Zunft, seit Einführung der Gewerbefreiheit freie Vereinigung Gewerbetreibender zur Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen, durch Reichsgesetz vom 18. Juli 1881 und Novelle vom 8. Nov. 1884 mit neuen Rechten ausgestattet. Durch Reichsgesetz, sog. Handwerkergesetz, vom 26. Juli 1897 wurden neben den fakultativen I. Zwangsinnungen (s.d.) eingeführt. In Österreich ist Gewerbegenossenschaft s.v.w. I. Innungskrankenkassen s. Beilage: ⇒ Arbeiterversicherung. – Vgl. Neuhaus (1902)