[863] Insinuation (lat.), Einschmeichelung; geheime listige Mitteilung einer Nachricht, Einflüsterung einer Meinung etc. zu übeln oder selbstischen Zwecken; Einreichung einer Schrift bei einer Behörde; insbes. Einhändigung einer gerichtlichen Zufertigung oder Vorladung an die Beteiligten; Insinuationsmandatār, [863] der zur Empfangnahme gerichtlicher Verfügungen aufgestellte Bevollmächtigte. Insinuieren, jemand etwas auf eine feine Art beibringen, einblasen oder einflüstern; gerichtlich zustellen, einhändigen; sich insinuieren, sich einschmeicheln.